Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIS Service GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma TIS-Service-GmbH

 

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber all unseren Alle Aufträge führen wir gemäß den nachstehenden Bedingungen aus. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab­ weichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir aus­ drücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

         Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 § 3 überlassene Unterlagen

       An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller    über­ lassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und                     Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere                 ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 § 4 Preise

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Fracht, Zoll und andere Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Schriftlich vereinbarte Preise gelten für eine Lieferfrist von höchstens 3 Monaten, danach gelten die am Tag der Lieferung gültigen
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die umseitig genannten Konten zu
  4. Sofern nichts anders vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 1O Tagen nach Rechnungsdatum zu Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Für Rücklastschriften berechnen wir EUR 15,00. Verzugszinsen werden in Höhe der gesetzlichen Vorschriften berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle eventuell ver­ einbarten Sonderkonditionen hinfällig.
  6. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis­ änderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Liefe­ rungen, welche 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vor

­§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

         Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.                 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen                             Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
  2. Bei Überschreitung der Lieferfrist haben wir Anspruch auf eine angemessene Nachfrist, die mindestens einen Monat beträgt. Wird die Lieferung bis Ablauf der Nachfrist nicht ausgeführt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Diese Maßnahme ist mindestens 14 Tage vorher schriftlich anzukündigen. Ansprüche des Bestellers auf Ersatzlieferung oder auf Ersatz des Schadens wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sind Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraus­ setzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

  1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des
  2. Wird der Kaufgegenstand im Ganzen oder im Rahmen von Teillieferungen an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Kaufgegenstandes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Besteller die Abholbereitschaft des Kaufgegenstands angezeigt
  3. Das Versandgut ist bei Entgegennahme zu untersuchen und äußerlich erkennbare Schäden oder Verlust durch eine Tatbestandsaufnahme des Beförderers
  4. Warenrücksendungen an uns haben grundsätzlich für uns frei zu erfolgen. Bei unfrei zurückgesandten Waren behalten wir uns vor, die Annahme zu

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu Müssen Wartungs- und lnspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegan­ gen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Kaufgegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug, so hat er uns jederzeit Zutritt zu der Ware zu gewähren und sie auf Verlangen

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Ware verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung des Kaufgegenstandes ist unsere Zustimmung
  3. Die Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel auf­ weisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir den Kaufgegenstand, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Rückgriffs Ansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  1. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen

§ 10 Vorauszahlung und Rücktrittsrecht

       Entstehen nach Annahme eines Auftrags berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir             berechtigt, Vorauskasse oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz                   unserer Aufwendungen zu verlangen.

§ 11 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in 71573 Allmersbach im
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Ver­ trages getroffen werden, sind hier schriftlich Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treffen die Parteien eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt diese Lücke ausfüllt.
  5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

 

 

Allmersbach im Tal, Januar 2022